AGB

AGB

(Stand 30.06.2023)

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Diagnosia.com wird von Diagnosia betrieben und kontrahiert Diagnosia ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Die AGB gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen im Rahmen der Nutzung von Diagnosia.com sowie aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains, sämtlicher Services, insbesondere auch Applikationen, etwa für Smartphones.
  2. Diagnosia integriert einen Passwortschutz für Seiteninhalte, die Informationen für medizinische Fachkreise beinhalten. Indem Nutzer von Diagnosia angebotene Dienste aufrufen, nutzen oder verwenden und sich dafür registrieren, akzeptieren sie ausdrücklich die Verbindlichkeit der vorliegenden AGB sowie die Hinweise zum Datenschutz. Für Verträge mit Diagnosia gelten ausschließlich die AGB von Diagnosia. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Nutzers werden nur anerkannt, wenn Diagnosia ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die AGB gelten auch dann, wenn Diagnosia in Kenntnis entgegenstehender oder von Diagnosia abweichender Geschäftsbedingungen des Nutzers die von Diagnosia geschuldeten Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  3. Die von Diagnosia angebotenen Dienste richten sich an professionelle Nutzer (z.B. Ärzte, Apotheker.). Der Nutzer akzeptiert hiermit, dass er nicht Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist und das KSchG auf den Vertrag ausdrücklich und einvernehmlich keine Anwendung findet. In einem allfälligen Rechtsstreit, der u.a. die Auslegung dieser AGB zum Inhalt hat, wendet der Nutzer nicht ein, dass Diagnosia als Verfasser der AGB allfällige Nachteile aus einer Undeutlichkeit einzelner Regelungen dieser AGB zu tragen hat.

Dienste für Verbraucher

Sollte im Einzelfall ein nicht professioneller Nutzer (etwa ein medizinischer Student) und/oder Verbraucher iSd KSchG die angebotenen kostenpflichtigen Dienste im Gegenwert von über EUR 50,00 nutzen, kommen für diesen die Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zur Anwendung. Für den Nutzer besteht in diesem Fall das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, hat der Verbraucher Diagnosia mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E- Mail) über den Vertragswiderruf zu informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Wird der Vertrag widerrufen, wird Diagnosia alle vom Nutzer erhaltenen Zahlungen, unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet Diagnosia dasselbe Zahlungsmittel, das der Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion verwendet hat, es sei denn, mit dem Nutzer wurde im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Im Zuge der Registrierung hat der Nutzer auch die Möglichkeit auf sein Widerrufsrecht zu verzichten, sodass Diagnosia mit der Leistungserbringung bereits vor Ablauf der 14-tätigen Widerrufsfrist beginnt.

Die AGB samt den maßgeblichen und nicht individuell vereinbarten Leistungsbeschreibungen und – soweit diese Dienste kostenpflichtig sind – Entgeltbestimmungen regeln die allgemeinen wechselseitigen vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen Diagnosia und dem Nutzer. Folgend werden mit allen Nutzern, ob B2B oder B2C, Rechtsgeschäfte in Form von Lizenzverträgen eingegangen, die an jeweils bestimmte Nutzungsrechte gehaftet sind.

§ 2 Zulassung: Registrierung und Nutzung

An den registrierungspflichtigen Diagnosia-Diensten dürfen nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen teilnehmen, die angehörige medizinischer Heilberufe sind oder sich in einer Ausbildung zu einem der vorgenannten Berufe befinden, sowie Mitarbeiter der pharmazeutischen Industrie oder mit ihr verbundenen Dienstleistungsunternehmen („Fachkreis-Nutzer“). Voraussetzung für eine Teilnahme an den registrierungspflichtigen Diagnosia-Diensten ist die Zulassung des Fachkreis-Nutzers durch Diagnosia. Entsprechend gekennzeichnete Diagnosia-Dienste richten sich innerhalb der Fachkreis-Nutzer ausschließlich an Personen, die zur Ausübung des Ärzteberufs nachweislich approbiert sind („verifizierte Ärzte“).

Zu Registrierung muss der Fachkreis-Nutzer entweder auf der Diagnosia Webseite oder im mobilen Online-Store (Apple, Google oder andere) (i) einen kostenlosen Testzugang oder (ii) einen dauerhaften kostenlosen Zugang erstellen und die abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Der Fachkreis-Nutzer kann gegebenenfalls per E-Mail aufgefordert werden, einen geeigneten Nachweis (z.B. Berufsurkunde) darüber zu erbringen, dass die Voraussetzungen gemäß Abs. 1 vorliegen. Üblicherweise erfolgt die Übermittlung des Nachweises elektronisch (E-Mail bzw. Upload) oder per Telefax.

Der Fachkreis-Nutzer wird von der erfolgten Zulassung und der Freischaltung seines selbst gewählten Passwortes per E-Mail benachrichtigt. Der Fachkreis-Nutzer hat keinen Anspruch auf Zulassung bzw. Nutzung der Dienste von Diagnosia. Diagnosia behält sich ferner vor, die Zulassung ohne Angabe von Gründen, insbesondere jedoch wegen
a. falscher Angaben bei der Anmeldung,
b. unbefugter Weitergabe des Passwortes oder
c. Verstoß gegen diese Bedingungen oder Missbrauchs der Diagnosia-Dienste
jederzeit zu verweigern bzw. fristlos einzustellen.

Die Zulassung erlischt automatisch, sobald eine der in Abs. 1 genannten Bedingungen weggefallen ist. Der Fachkreis-Nutzer ist verpflichtet, Diagnosia unverzüglich über den bevorstehenden oder bereits erfolgten Wegfall einer dieser Bedingungen zu informieren. Jeder Fachkreis-Nutzer darf sich nur einmal registrieren.

Der durch die Registrierung gewährte Zugangsumfang kann je nach Berufsgruppe des Fachkreis-Nutzers unterschiedlich sein.

§ 3 Nutzungseinräumung

Um die kostenlosen Dienste von Diagnosia.com (kostenloser Testzugang sowie dauerhafter kostenloser Zugang) nutzen zu können, ist lediglich die Registrierung mit einem Usernamen und einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich. Die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen erfordert im Zuge der Registrierung die Auswahl einer von Diagnosia angeführten Zahlungsvariante. Dem Nutzer wird an den vertragsgegenständlichen Diagnosia-Software-Programmen oder Diagnosia-Datenbanken, für den Fall der entgeltlichen Überlassung mit Zahlung des Entgelts, sonst mit Überlassung des Programms von Diagnosia, ein nicht übertragbares, einfaches Nutzungsrecht gewährt.

Sämtliche Urheberrechte (siehe auch § 14) verbleiben bei Diagnosia.

Dem Nutzer ist es untersagt, die Software insgesamt, oder einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil der Software zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies nicht ausdrücklich von Diagnosia durch vorherige schriftliche Einwilligung gestattet ist. Ohne Zustimmung von Diagnosia ist eine gewerbliche Nutzung der (auch kostenlosen) von Diagnosia bezogenen Leistungen/Informationen nicht zulässig. Ebenso ist die Übertragung von Nutzerkonten an Dritte ohne Zustimmung von Diagnosia unzulässig.

Der Nutzer darf die Software auf jedem ihm zur Verfügung stehenden EDV-System (Endgerät: PC oder Mobiltelefon) einsetzen, wenn der Einsatz dieser Software auf diesem Endgerät seitens Diagnosia freigegeben ist.

Wechselt der Nutzer das EDV-System, muss er die Software aus dem bisher verwendeten EDV-System löschen. Die Daten können auf mehreren Endgeräten installiert werden und auf bis zu zwei Endgeräten gleichzeitig verwendet werden. Ein Einspeichern der Daten auf andere nicht freigegebene Endgeräte oder Abspeicherung der Daten ohne die in Verbindung stehenden Applikation ist nicht erlaubt.

Unzulässig ist die Überlassung eines Zugangs zur Nutzung der Software per Datenfernübertragung, soweit nicht durch Diagnosia eine entsprechende Lizenz hierfür überlassen wurde.

Nutzer sind verpflichtet, bei Verdacht auf oder Beweis für einen missbräuchlichen, unautorisierten Zugriff auf ihr Benutzerkonto, Diagnosia umgehend und umfassend darüber zu informieren. Diagnosia wird von ihrem Recht Gebrauch machen und gegen Dritte, die sich entgegen der AGB an Inhalten oder Informationen von/über Diagnosia.com bereichern oder diese unbefugt nutzen, rechtlich vorgehen.

Jeder Nutzer haftet für sämtliche Aktivitäten, die seinem Benutzerkonto zuzuordnen sind und hat Diagnosia bezüglich daraus entstehender Schäden gänzlich schad- und klaglos zu halten. Verletzt der Nutzer die in § 3 genannten Verpflichtungen, unterliegt er unbeschadet eventueller Schadensersatzansprüche einer Vertragsstrafe in Höhe des für die Überlassung der Software auf Dauer üblicherweise an Diagnosia zu zahlenden Entgelts, mindestens aber in Höhe von 5.000,00 €.

§ 4 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand des Lizenzvertrages mit Diagnosia ist das Recht zur Nutzung der vertraglich bezeichneten Software. Die Serviceleistung ist ausschließlich und allein auf die im jeweiligen Vertrag angeführte Software beschränkt und gilt nicht für sonstige Betriebssysteme, Fremdprogramme, Sonderanschlüsse, Individuallösungen, Datenbanken usw. Die Lieferung und/oder Freischaltung von Softwaremodulen/ Hilfsprogrammen für die externe Bereitstellung der in den Softwarepflegeprogrammen gespeicherten Anwendungsdaten und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen sowie die Wartung von Computerhardware, Schulung oder Einweisung in die zu pflegende Software sowie sonstige Beratungswünsche sind nicht Gegenstand des Vertrages. Diese werden gesondert vereinbart, berechnet und vergütet.

Leistungen, die durch den Nutzer kostenlos in Anspruch genommen werden können, führen zu keinem Anspruch auf dauerhafte kostenlose Nutzung. Die kostenlose Nutzung kann von Diagnosia jederzeit einseitig widerrufen werden. Der Änderungsvorbehalt gilt gleichfalls für entgeltliche Leistungen. Fallen Entgelte lediglich für Teile eines Monats an, wird jeder Tag, für den eine Pflicht des Nutzers zur Bezahlung des monatlichen Entgelts besteht, mit einem Dreißigstel des monatlichen Entgelts berechnet.

Diagnosia ist berechtigt, alle geschuldeten Vertragsleistungen auch durch Dritte gegenüber dem Nutzer erbringen zu lassen.

Diagnosia hat den Anspruch, dass die in der vertragsgegenständlichen Software enthaltenen Daten fehlerfrei, unmissverständlich, vollständig und aktuell sind. Diagnosia übernimmt jedoch insbesondere wegen der Fülle der Datenmengen und weil Diagnosia die Daten zum Teil von Dritten bezieht, keinerlei vertragliche Verpflichtung, Gewähr oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen und Inhalte der Datenbank und Software.

Die in der Software enthaltenen Daten (u. a. Arzneimittel- und sonstige medizinisch-wissenschaftliche Daten) dienen dem Nutzer zur Information und Arbeitshilfe.

§ 5 Testzugang

Für einige Diagnosia-Leistungen ist ein kostenloser Testzugang für die jeweils bestimmte Dauer verfügbar. Die kostenlose Testmöglichkeit steht ausschließlich neuen Nutzern zur Verfügung.

Mit der Anmeldung des Testzugangs erfolgt die Zulassung gemäß § 2.

Der Testzugang läuft nach der vorgesehenen Dauer automatisch aus, es bedarf keiner gesonderten Kündigung. Die Zulassung des Fachkreis-Nutzers gemäß § 2 bleibt nach Ablauf der Testphase aktiv.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen

Der Lizenzvertrag für kostenpflichtige Diagnosia-Leistungen ist auf unbestimmte Dauer geschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt – sofern im Einzelfall nichts Anderes vereinbart ist – 1 Jahr. Für die Mindestvertragsdauer gibt der Nutzer einen Kündigungsverzicht ab. Der Vertrag kann erstmals zum Ablauf der Mindestvertragsdauer unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Mindestvertragsdauer beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem der Vertrag zustande gekommen ist. Danach kann jeweils zum Quartalsende unter Einhaltung der Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Für die Rechtzeitigkeit ist der Posteingang maßgeblich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Diese Regelung gilt nicht beim Abonnement der mobilen Applikation über den mobilen Online-Store (Apple, Google oder andere), bei der die Bedingungen des jeweiligen mobilen Online-Store (Apple, Google oder andere) Anbieters gelten.

Kommt der Nutzer wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach oder verwendet er die Software in missbräuchlicher Art und Weise, kann Diagnosia den Vertrag fristlos kündigen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn

a. der Nutzer mit der Entrichtung des ggf. fälligen Entgeltes in Höhe von einer Monatszahlung oder über eine oder mehrere Fälligkeitstermine mit einer Summe in dieser Höhe in Verzug gerät
b. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers beantragt wird,
c. der Nutzer seine Obhutspflichten gegenüber der Software verletzt bzw. Schädigungen an dieser vornimmt oder rechtswidrig Softwareprogrammkopien erstellt.

Im Falle fristloser Kündigung seitens Diagnosia ist das Entgelt für die gesamte vertragliche Restlaufzeit abzüglich anbieterseits ersparter Aufwendungen vom Nutzer zu erstatten.

§ 7 Vergütung

Allfällige Überweisungskosten oder sonstige Spesen gehen zu Lasten des Nutzers. Diagnosia ist berechtigt, in den Entgeltbestimmungen für bestimmte Leistungen und Tarifmodelle die Vorlage einer verpflichtenden Einzugsermächtigung vorzusehen. Wird vom Nutzer keine entsprechende Ermächtigung erteilt, ist Diagnosia berechtigt, für jede Rechnung ein Bearbeitungsentgelt für die Zahlung über Zahlschein oder Telebanking zu verlangen. Die Höhe der Verzugszinsen beträgt 12 %, zumindest jedoch 3 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank. Die im Fall des Verzugs für das Einschreiten von Inkassobüros oder Rechtsanwälten anfallenden Kosten sind – soweit sie zweckdienlich und notwendig waren – vom Nutzer zu tragen. Diagnosia ist berechtigt, für den Nutzer eine einheitliche Verrechnungsnummer für alle Leistungen von Diagnosia festzulegen und Rechnungsendbeträge auf einen vollen Cent aufzurunden. Im Zweifel werden Zahlungen auf die älteste Schuld angerechnet.

Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern, kann Diagnosia die Vergütung für Dauerleistungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen (zb. steigende Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Lohnerhöhungen, Neueinführung bzw. Erhöhung von Steuern und Abgaben), bis zu einer Höhe von 10% anpassen.

Bei allfälligen Rechtsgeschäften mit Verbrauchern werden die Entgelte einmal jährlich am 01.07. in dem prozentuellen Ausmaß gesenkt oder erhöht, das der Veränderung des von Statistik Austria veröffentlichen Verbraucherpreisindex („VPI“) oder des an seine Stelle tretenden Index entspricht. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Während der ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss werden jedenfalls keine Preisveränderungen in Rechnung gestellt. Wird eine Entgeltserhöhung nicht zum vereinbarten Stichtag durchgeführt, können unterlassene Entgeltserhöhungen in den Folgejahren berücksichtigt werden.

Andere, als die eben vorgesehene Preiserhöhung, in der Höhe von bis zu 10%, des nach bereits erfolgten Preisanpassungen gültigen Preises, werden dem Nutzer durch individuell adressiertes Schreiben 2 Monate vor Wirksamwerden der Preiserhöhung mitgeteilt. Der Nutzer wird, für den Fall, dass er mit der Preisveränderung nicht einverstanden ist, ein Kündigungsrecht in der Form gewährt, dass er bis zum Wirksamwerden der Preisveränderung schriftlich kündigen kann. Kündigt der Nutzer nicht, gilt die Preisänderung als genehmigt. Diagnosia wird den Nutzer auf die zu wahrende Frist und das Kündigungsrecht bei sonstigem Wirksamwerden der Preisänderung hinweisen. Preisänderungen in dieser Form sind einmal im Jahr aus sachlich gerechtfertigten Gründen zulässig.

Jahresentgelte und Einmalentgelte sind im Voraus fällig.

Von Diagnosia gewährte Ermäßigungen bei Vorauszahlung für einen längeren Zeitraum (2 Jahre oder mehr) gelten nur, wenn das Vertragsverhältnis für den Vorauszahlungszeitraumes aufrecht bleibt. Wird das Vertragsverhältnis innerhalb des Vorauszahlungszeitraums vom Nutzer gekündigt, basiert die Berechnung der Rückerstattung auf dem bei Vertragsabschluss geltenden jährlichen, nicht rabattierten Preis.

Rabatte und Couponcodes werden, außer es wurde ausdrücklich anders vereinbart, nur einmalig gewährt.

Der Nutzer hat allfällige Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen binnen eines Monats nach Zugang der Rechnung schriftlich bei Diagnosia zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Im Falle fristgerechter Einwendungen hat Diagnosia die Rechnung zu überprüfen und anhand des Ergebnisses die Richtigkeit der bestrittenen Entgeltforderung zu bestätigen oder die Rechnung entsprechend zu ändern.

Der Nutzer verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Sollte ausnahmsweise ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande gekommen sein, gilt dies jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Diagnosia sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit einer Forderung von Diagnosia stehen, diese gerichtlich festgestellt oder von Diagnosia anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit der Aufrechnung.

Forderungen gegen Diagnosia dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden.

Diagnosia kann die Erfüllung seiner Pflichten aussetzen, wenn der Nutzer einen wesentlichen Teil seiner Pflichten erkennbar nicht erfüllen wird oder kann.

Sämtliche Preise und sonstige Entgelte, auch für allfällige individuell vereinbarte Leistungsbeschreibungen verstehen sich in Euro und inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben. Sollten Diagnosia und der Nutzer bei Abschluss eines Nutzungsvertrages der Ansicht sein, dass der Vertragsabschluss keine Mehrwertsteuer o.ä. auslöst und eine (in- oder ausländische) Finanzverwaltung diese Meinung als unrichtig ansehen, hält der Nutzer Diagnosia, jedenfalls für eine allfällige Verpflichtung von Diagnosia derartige Steuern abzuführen, schadlos.

Die vom Nutzer erteilte Einzugsermächtigung erstreckt sich automatisch auch auf spätere, über den Webzugang erfolgte Vertragsabschlüsse über Leisteungen, Produkte oder Produktvariationen.

Der Nutzer stimmt ausdrücklich der elektronischen Übermittlung von Rechnungen zu.

§ 8 Informationsmaterial zu Werbezwecken

Diagnosia informiert seine Nutzer im Rahmen des Newsletters über Neuigkeiten aus der Gesundheitsbranche, sowie die jeweiligen Leistungsangebote von Diagnosia per E-Mail („Nachrichten“). Im Zuge dieser Nachrichten ist Diagnosia berechtigt, den Nutzern Informationen und Angebote (auch von Dritten) zur Kenntnis zu bringen. Mit Annahme der AGB erklärt sich der Nutzer mit der Zusendung solcher Nachrichten ausdrücklich einverstanden. Diese Zustimmung kann durch den Nutzer jederzeit durch Anklicken des entsprechenden Links in der Nachricht widerrufen werden.

Des Weiteren erklärt der Nutzer seine Zustimmung zum Erhalt von Nachrichten per Post, SMS oder per Telefonanruf. Diese Zustimmung kann jederzeit formlos widerrufen werden (support@diagnosia.com). Nicht widerrufen werden kann die Zustimmung zum Erhalt systemrelevanter bzw. technisch bedingter Informationen.

§ 9 Serviceleistungen

Die Serviceleistungen von Diagnosia umfassen
a. die Überlassung der jeweils neuesten Form der im Vertrag genannten Software (Updates) nach Freigabe, soweit es sich nicht um Erweiterungen und Ergänzungen zum bisherigen Programmstand handelt, welche Diagnosia als neue Applikation/Programmfunktion gesondert gegen Entgelt anbietet. Das gemäß § 3 gewährte Nutzungsrecht entsteht an der jeweils jüngsten Programmversion mit dem Zeitpunkt, in dem es dem Nutzer in aktueller Version zur Verfügung gestellt wird. Mit diesem Zeitpunkt erlischt in entsprechendem Umfang das gewährte Nutzungsrecht an der älteren Version. Gepflegt wird nur die jeweils aktuelle Programmversion.
b. die Aktualisierung der Softwaredokumentation, soweit eine erhebliche Änderung des Funktionsumfangs oder der Bedienung der Softwareprogramme erfolgt. Diagnosia ist nicht zur Überlassung einer vollständig neuen Dokumentation verpflichtet, sondern wird die inhaltlich betroffenen Teile der bestehende Dokumentation überarbeitet oder ergänzt liefern. Die Lieferung kann auch als Bestandteil des Updates auf elektronischer Basis zum Anzeigen am Bildschirm bzw. Ausdruck erfolgen.
c. den telefonischen Zugriff auf die Hotline von Diagnosia, soweit sich dieser Zugriff auf die Serviceverpflichtungen von Diagnosia nach dieser Vereinbarung bezieht.

Die Leistungen gemäß § 9 a) – c) werden von Diagnosia während der üblichen Geschäftszeiten erbracht.

Nicht zu den vertraglichen Serviceleistungen von Diagnosia zählen

  • Hotline-Zugriffe außerhalb der üblichen Geschäftszeichen,
  • Serviceleistungen nach einem Eingriff des Nutzers und/oder sonstigen dritten Personen in die Softwareprogramme bzw. in die Einstellungen des Systems, soweit hierdurch die Erbringung der Serviceleistung nicht nur geringfügig erschwert wird,
  • Leistungen zur Inbetriebnahme, Aufrechterhaltung des Betriebes und/oder System- oder Softwarekonfigurationen der Softwareprogramme, die Gegenstand dieses Vertrages sind, auf EDV-Systemen,
  • Leistungen hinsichtlich der Zusammenarbeit der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Computerprogrammen, die nicht Gegenstand dieses Servicevertrages sind,
  • die Einweisung und/oder Schulung in die überlassenen Softwareprogramme, die Wartung von EDV-Systemen sowie sonstige Beratungswünsche,
  • Serviceleistungen für die Betriebssysteme, Fremdprogramme, Sonderanschlüsse und/oder Individuallösungen des Nutzers.

In der Laufzeit des Vertrages gehen alle Änderungen an Betriebssystemen, Standardsoftwareänderungen und/oder -erweiterungen und/oder Computersystemerweiterungen – gleich welcher Art – wegen Softwareprogrammänderungen und/oder -erweiterungen und/oder -entwicklungen und/oder sonstiger technischer und/oder organisatorischer Erfordernisse zu Lasten des Nutzers.

§ 10 Mitwirkungspflichten des Nutzers

Der Nutzer muss seine Fehlermeldungen und Fragen detailliert und in reproduzierbarer Form beschreiben, hierzu gehören insbesondere folgende Angaben:
a. Mängelbeschreibungen mit der Angabe des Programmnamens und der Versionsnummer, bei fehlerhaften Ergebnissen die Zwischenergebnisse und die, nach Meinung des Nutzers, richtigen Ergebnisse.
b. Bei Programmabbruch die Datenkonstellation und erforderliche Unterlagen (z.B. Ausdrucke). Der Nutzer muss hierfür auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen. Der Nutzer hat bei den Fehlermeldungen die von Diagnosia erteilten Hinweise zu befolgen und Diagnosia die zur Bearbeitung erforderlichen Informationen auf Anfrage bereitzustellen. Programmfehler, Änderungsnotwendigkeiten und sonstige, die Notwendigkeit von Servicemaßnahmen anzeigende, Umstände sind Diagnosia vom Nutzer umgehend schriftlich mitzuteilen.
c. Sofern zur Fehlerbehebung die Überprüfung der Datensicherung des Nutzers in den Diagnosia-Firmenräumen erforderlich ist, ist der Nutzer verpflichtet, diese Diagnosia umgehend zur Verfügung zu stellen. Diagnosia sichert dem Nutzer zu, dass sie die Inhalte der Datensicherung vertraulich behandeln wird und keinen unbefugten Dritten Einsicht gewährt.

Der Nutzer ist selbst verantwortlich, seine Kreditkartendaten zu überprüfen und Diagnosia bei Kreditkartendatenänderungen umgehend zu informieren.

Macht ein Dritter gegenüber dem Nutzer geltend, dass die Softwareprogramme seine Rechte verletzen, ist der Nutzer verpflichtet, dies Diagnosia unverzüglich mitzuteilen und die diesem Anspruch zugrunde liegenden Unterlagen Diagnosia zu überlassen.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

Diagnosia übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass die angebotenen Leistungen ganz oder teilweise ohne Unterbrechung und fehlerfrei funktionieren, keine Programmierfehler enthalten und für allenfalls daraus resultierende Schäden. Darüber hinaus haftet Diagnosia nicht dafür, dass die Website und die damit verbundenen Server eventuell Viren oder andere schädigende Komponenten enthalten, die an der Computer-Hard- und/oder -Software der Nutzer Schäden anrichten könnten und für daraus resultierende Schäden.

Diagnosia bietet die angebotenen Dienste derart an, dass sie für Endgeräte der Nutzer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses letztgültigen, aktuellen Betriebssystemen kompatibel sind.

Offensichtliche Fehler der Leistungen hat der Nutzer Diagnosia binnen zwei Wochen mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erlöschen die Gewährleistungs- und Nichterfüllungsansprüche des Nutzers bzgl. dieses Fehlers. Bei nicht-offensichtlichen Fehlern gilt die gleiche Regelung ab Kenntnis des Nutzers vom Fehler.

Die Mängelbehebung erfolgt innerhalb angemessener Zeit nach Wahl von Diagnosia durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlern, die die Benutzbarkeit der Software nur geringfügig beeinträchtigen, ist Diagnosia befugt, stattdessen Benutzerhinweise zur Fehlerumgehung zu geben.

Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, wird Diagnosia eine Ausweichmöglichkeit entwickeln. Die Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch nicht als fehlgeschlagen.

Der Nutzer darf etwaige Minderungsansprüche nicht durch Abzug vom vereinbarten monatlichen oder jährlichen Entgelt durchsetzen. Schadensersatzansprüche des Nutzers bleiben unberührt.

Außerhalb der gesetzlich vorgesehenen oder in diesen AGB geregelten Fälle steht dem Nutzer nach Vertragsschluss ein Rücktrittsrecht nicht zu.

Die Beweislast für das Bestehen von Mängeln trägt der Nutzer. Der Nutzer hat insbesondere zu beweisen, dass der Mangel bereits vor Übergabe vorlag. Diagnosia haftet nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindern.

Diagnosia haftet nicht für Schäden, einschließlich mittelbarer Schäden und Folgeschäden, insbesondere
a. entgangenen Gewinn, die dem Nutzer entstehen;
b. Schäden durch fehlerhafte Wiedergabe nutzergesteuerter Angaben, wie zum Beispiel Anzeigen, Praxisdarstellungen oder Warenpräsentationen;
c. Schäden durch nicht ordnungsgemäße Funktion von Diagnosia-Diensten unabhängig von der Fehlerursache;
d. Schäden durch fehlerhafte Datenübertragung und Druckersteuerung sowie durch Datenverluste oder
e. Schäden sonst im Zusammenhang mit der Nutzung von Diagnosia
es sei denn, diese Schäden beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Diagnosia. In diesem Fall haftet Diagnosia in den durch die jeweilige Leistung verursachten typischen Schaden, begrenzt durch den Umfang, mit dessen Entstehen Diagnosia bei Vertragsabschluss, aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

Der Benutzer sollte bei medizinischen Fragestellungen immer die offizielle Fachinformation im PDF-Format heranziehen. Diagnosia haftet nicht für Fehler in der Schnellansicht der jeweiligen Kapitel. Diagnosia haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter.

Der Anspruch des Nutzers auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei leichter Fahrlässigkeit von Diagnosia auf 5 % der vereinbarten jährlichen Servicepauschale bzw. das Entgelt der vertragsgegenständlichen Software beschränkt.

Der Nutzer stellt Diagnosia von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Diagnosia wegen der Art und Weise, wie der Nutzer die Software verwendet, oder wegen einer nicht vertragsgemäßen Verwendung oder Nutzung der Software durch den Nutzer geltend machen.

Diagnosia behält sich das Recht vor, in Fachinformationen nur medizinischen Fachkreisen oder verifizierten Ärzten Einsicht zu gewähren und die Richtigkeit der Registrierungsdaten zu überprüfen. Diagnosia haftet nicht für die Weitergabe dieser Informationen an Dritte.

Diagnosia übernimmt ferner keine Haftung dafür, dass der Nutzer im Falle der Nutzung von Diagnosia-Diensten nicht seinerseits gegen einschlägige rechtliche Bestimmungen, wie z.B. das Bundesgesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Markengesetz (MarkenSchG) oder andere einschlägige Bestimmungen, verstößt.

Übertragungswege im Internet sind nicht gegen unbefugten Zugriff Dritter gesichert. Damit besteht für technisch hinreichend versierte Teilnehmer im Internet die Möglichkeit, auf fremde Daten zuzugreifen, diese zu lesen und zu bearbeiten. Der Nutzer trägt die hiermit verbundenen Risiken. Diagnosia übernimmt für Folgen eines etwaigen Zugriffs Dritter keine Haftung.

Diagnosia übernimmt keine Gewähr für die Anbindung von Diagnosia an Internet-Backbones. Für den Inhalt der Webseiten der Fachkreis-Nutzer oder von Dritten, insbesondere auch für den Inhalt von Webseiten, zu denen Diagnosia einen Link abbildet, ist ausschließlich der betreffende Fachkreis-Nutzer beziehungsweise Webseitenbetreiber verantwortlich. Diagnosia ist auch nicht für Verlinkungen und deren Inhalte verantwortlich und übernimmt keinerlei Haftung für Schäden aus oder im Zusammenhang mit Links und Inhalten anderer Websites. Allfällige von Diagnosia verlinkte Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung iSd § 17 ECG auf mögliche Rechtsverstöße überprüft, rechtswidrige Inhalte waren nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden derartige Links umgehend entfernt.

Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Diagnosia und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall widersprechender zwingender gesetzlicher Regelungen.

Diagnosia kann unter keinen Umständen für jeglichen Verlust oder Schaden, einschließlich der Körperverletzung oder den Tod haftbar gemacht werden, die durch das Nutzen der Internetseite – egal ob online oder außerhalb des Internets – , verursacht werden.

§ 12 Verwendung von Daten, Datenschutz

Diagnosia wird insbesondere beim Umgang mit allfällig erhaltenen personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich von Diagnosia erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen. Diagnosia hat seine Mitarbeiter auf die Beachtung der Vorschriften der einschlägigen Datenschutzgesetze verpflichtet.

Die Zulässigkeit der Überlassung von personenbezogenen Daten an Diagnosia sowie der Verarbeitung solcher Daten durch Diagnosia ist vom Nutzer sicherzustellen. Insbesondere hat der Nutzer sicherzustellen, dass der Zugriff auf bzw. die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (einschließlich E-Mails) des Nutzers, seiner Mitarbeiter oder Dritter durch Diagnosia keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen verletzt und der Nutzer hält Diagnosia diesbezüglich in jedem Fall schad- und klaglos.

Diagnosia ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um gespeicherte Daten und Informationen des Nutzers gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Diagnosia ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten und Informationen zu verschaffen.

Diagnosia ist berechtigt, sämtliche sich aus der Beziehung zum Nutzer ergebenden Daten, insbesondere für die Verwaltung, Verrechnung, Datensicherung sowie zur Verbesserung des Services, automatisationsgestützt zu speichern und zu verarbeiten. Zur konkreten Nutzung der Daten wird auf die Hinweise zum Datenschutz verwiesen. Mit Nutzung der von Diagnosia angebotenen Leistungen erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu diesen Datenschutzrichtlinien.

§ 13 Urheber-, Lizenz- und Markenrecht

Das Design der von Diagnosia betriebenen Website sowie der mobilen Applikationen, sowie deren Inhalte, d.h. der Quelltext, die darin enthaltenen Texte, Bilder, Grafiken, Layouts, Sounds, Animationen, Videos und Datenbanken u.a., sind urheberrechtlich geschützt und soweit nicht Rechte Dritter an den Inhalten bestehen, sind jegliche Nutzungs- und Verwertungsrechte zu Gunsten Diagnosia vorbehalten.

Sämtliche Inhalte der Website unterliegen dem Urheberrecht. Beiträge von Nutzern oder Dritten werden als solche gekennzeichnet und diesbezügliche geistige Eigentumsrechte stehen den jeweils Berechtigten zu. Soweit ein Nutzer auf oder via Diagnosia.com Inhalte oder Informationen, welcher Art und in welcher Form auch immer, veröffentlicht und ihm diesbezüglich Urheberrechte oder sonstige geistige Eigentumsrechte zustehen, räumt der Nutzer bereits mit Veröffentlichung der Website unentgeltlich, zeitlich unbefristet, unwiderruflich und weltweit exklusiv ein uneingeschränktes Nutzungsrecht ein.

Das Angebot im Zusammenhang mit Diagnosia.com darf nicht so ausgelegt werden, dass dadurch stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf sonstige Weise, eine Lizenz beziehungsweise der Titel an einem Urheberrecht, Patent, Warenzeichen oder sonstigem Schutzrecht der Diagnosia oder einer dritten Partei übertragen würde.

Soweit nicht anders angegeben, sind alle auf Diagnosia.com sowie mobilen Applikationen verwendeten Marken (auch der Begriff und das Zeichen „Diagnosia“) markenrechtlich geschützt. Dies gilt vor allem für Firmenlogos und Kennzeichen.

§ 14 Rechtswahl, Gerichtsstand

Die Abwicklung der in diesen AGB genannten Dienste, sowie jeglicher Vertragsverhältnisse unterliegen österreichischem Recht. Auf die AGB sowie sämtliche daraus entstehenden und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche und Streitigkeiten kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der nationalen und internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes zur Anwendung.

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz von Diagnosia sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

§ 15 Sonstiges

Der Nutzer hat Änderungen seiner Daten (insbesondere seines Namens oder der Bezeichnung, unter der er bei Diagnosia geführt wird, sowie jede Änderung seiner Anschrift (Sitzverlegung), der Zahlstelle, den Verlust seiner Geschäftsfähigkeit, Insolvenz, Liquidation und jede Änderung seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer und seiner Bank- oder Kreditkartenverbindung) sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung Diagnosia schriftlich anzuzeigen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt.

Als Erfüllungsort wird für sämtliche Rechtsbeziehungen Wien, Republik Österreich, vereinbart.

Diagnosia ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus der gegenständlichen Rechtsbeziehung auf allfällige Rechtsnachfolger (Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge) oder Dritte zu überbinden. Jegliche Weitergabe von Rechten und Pflichten an Dritte ist dem Nutzer, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Diagnosia nicht gestattet.

Diagnosia hat das Recht, diese AGB unter Einhaltung einer angemessenen, mindestens einmonatigen Ankündigungsfrist, in nicht die Hauptleistungspflicht betreffenden Punkten, zu ändern. Geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen werden dem Nutzer zusammen mit der Mitteilung der Änderung zur Kenntnis gebracht. Der Nutzer ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Die Kündigung muss Diagnosia spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung zugehen. Macht der Nutzer von seinem Kündigungsrecht keinen Gebraucht, gilt die Änderung als genehmigt. Diagnosia wird den Nutzer auf die zu wahrende Frist und das Kündigungsrecht bei sonstigem Wirksamwerden der Änderung, hinweisen.